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 Energieberatung / Thermokollektoren / Solarstrom Systeme:


Als Zertifizirter Solarfachbetrieb Dach biete ich Ihnen Thermokollektoren zur Brauchwassererwärmung und Photovollteakanlagen zur Stromerzeugung an.
Wir montieren unsere Thermokollektoren mit Hilfe eines Autokrans der den Kollektor kompletten in das Dach einsetzen oder wir arbeiten mit kleinen handlichen Kollektoren von Roto oder Velux. Sie benötigen bei keinem von uns verwendeten Systemen einen Klempner die eine aufwendige Verkleidung anbringt bei Unseren Kollektoren ist die Verkleidung schon vormontiert damit das Dach sofort nach dem Einbau wider eingedeckt werden kann.

Der Einbau eines Kollektors benötigt mit allen vor und nach Arbeiten ca.4 Std.danach kann der Heizungsbauer seine Leitungen anschließen und in kürzester Zeit sind Sie mit Ihrem Brauchwasser nicht mehr vom Öl abhängig das erledigt für Sie die Sonne kostenlos Tag für Tag.
Bei Photovolltukanlagen können wir in und Aufdach und Indachanlagen anbieten.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Grundlage für Bauherren, Planer, Fachhandwerker

Die Energieeinsparverordnung ist die Zusammen- und Weiterführung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Dabei wird künftig auch der Energiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung berücksichtigt.

Das Wichtigste in Schlagworten:

Bei Neubauten wird der Heizenergiebedarf gegenüber den bisherigen Anforderungen um durchschnittlich 30% gesenkt.

Umwandlungsverluste bei der Bereitstellung der jeweiligen Energieträger werden durch primärenergetische Bewertung des Heizenergiebedarfs berücksichtigt.

Der Einsatz von regenerativen Energien zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung wird erfasst.

Ein Energiebedarfsausweis schafft Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt.

Spielräume nutzen und Kosten senken

Durch die ganzheitliche Betrachtung können die Anforderungen der EnEV sowohl durch einen erhöhten baulichen Wärmeschutz als auch durch eine effiziente Anlagentechnik erfüllt werden. Diese Spielräume stellen an Planer und Bauherren neue Anforderungen - schaffen aber auch größere Freiräume.

Zu den heutigen Neubaustandards sind in der EnEV Regelungen für den Wohnungsbestand enthalten. Es wird unterschieden zwischen "bedingten Anforderungen" und "Nachrüstpflichten".

Bedingte Anforderungen

Diese gelten regelmäßig bei Neueinbau, Austausch oder Änderung von Bauteilen (wie Dach, Fassade, Fenster etc.) - also dann, wenn ohnehin Baumaßnahmen durchgeführt werden. Nach der Modernisierung sind bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten.

Als Alternative wurde eine 40%-Regel eingeführt: Wenn das Gebäude insgesamt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines vergleichbaren Neubaus um nicht mehr als 40% überschreitet, gelten die Bauteilanforderungen insgesamt als erfüllt. Dies ist in einer ganzheitlichen Bilanzrechnung nachzuweisen und kann in einem Energiebedarfsausweis dokumentiert werden. Bei umfassenden Modernisierungen empfiehlt sich das ohnehin.

Nachrüstpflichten

Eine Nachrüstpflicht mit den nachstehenden Bedingungen besteht auf zwei Gebieten:

Austausch von Heizkesseln

Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Wurde der Brenner des Heizkessels nach dem 1. Januar 1996 erneuert oder wurde der Kessel anderweitig so ertüchtigt, dass er die geltenden Abgasverlustgrenzwerte einhält, verlängert sich die Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2008.

Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen (z.B. dem Keller) liegen, müssen bis zum 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden.

Dämmung oberster Geschossdecken

Nicht begehbare aber zugängliche Geschossdecken müssen bis zum 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden.

Für selbst genutzte 1- und 2-Familienhäuser gelten besondere Fristen. Hier muss spätestens zwei Jahre nach Eigentümerwechsel "nachgerüstet" werden.

Anforderungen an die Außenbauteile

Bauteil U-Wert in W/m2K
Außenwände 0,35
Außenliegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster 1,7
Außenliegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster...
mit Sonderverglasung 2,0
Decken, Dächer und Dachschrägen 0,3
Decken und Wände gegen unbeheizte Räume und Erdreich 0,4

Energiebedarfsausweis -
Markttransparenz
über die Energieeffizienz

Energiepässe sind nur für Neubauten Pflicht. Vielfach kann auch bei Modernisierungen ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser gibt Ihnen den Überblick über alle wesentlichen Energiebedarfskennwerte des Wohngebäudes, wie z.B. Transmissions-Wärmeverluste, Anlagenaufwandzahl, Endenergiebedarf nach einzelnen Energieträgern und Jahres-Primärenergiebedarf.
Einzelheiten sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum § 13 der EnEV (AVV Energiebedarfsausweis) bestimmt, vom 7. März 2002, Bundesanzeiger Nr. 53, Ausgabe 15. März 2002, Seite 4865.

 

Energieeinsparverordnung der Gesetzestext
http://www.impuls-programm-altbau.de/Sanierung/enev_2004_12_neufassung.pdf

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